Nachhaltigkeitsgrundsätze

Die Hartmann Gruppe hat ihre sozialen Verpflichtungen und ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung in 10 unternehmensweit geltenden Nachhaltigkeitsgrundsätzen niedergelegt.



10 Nachhaltigkeitsgrundsätze .pdf 



Grundsatz Nr. 1: Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Grundsatz Nr. 2: Das Wohl unserer Mitarbeiter und ihrer Angehörigen
Grundsatz Nr. 3: Gerechte Löhne und Gehälter
Grundsatz Nr. 4: Gute Beziehungen zu Stadt und Gemeinde
Grundsatz Nr. 5: Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit
Grundsatz Nr. 6: Vereinigungsrecht und Recht auf Tarifverhandlungen
Grundsatz Nr. 7: Ablehnung von Zwangsarbeit
Grundsatz Nr. 8: Verhinderung von Kinderarbeit
Grundsatz Nr. 9: Keine Bestechung und Korruption
Grundsatz Nr. 10: Proaktiver Umweltschutz


 

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